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Sexualstrafrecht – Ein Fall von gestern – Fazit Das
Urteil im Verfahren F. Teichtmeister hat schon alleine auf Grund der
Tatsache, dass dieser im Rampenlicht steht und als Täter somit
namentlich und visuell vielen Menschen ein Begriff ist, für Empörung
gesorgt. Daraus
ergibt sich zwangsläufig, dass unsere Mitmenschen diesen Fall mit
besonderem Interesse verfolgt haben. Viele Menschen verdrängen jedoch,
dass solche Taten täglich passieren. Seitdem
es den schnellen Informationsfluss durch unsere Medien gibt, wissen
wir über dieses
Während Herr Teichtmeister den Weg in Freiheit fortsetzen darf,
argumentiert man mit den damit verbundenen Auflagen und dem Hinweis,
dass dieser ja mit den Konsequenzen seines Handelns durch die
gesellschaftliche Ächtung, etc., gegenüber anderen Tätern offenbar im
Nachteil sei.
Abgesehen davon, dass viele Bürger und auch ich, dafür sind, dass
Täter der Bevölkerung öffentlich gemacht werden sollten und bei
Niederlassung in einem bestimmten Wohngebiet bekannt sein sollten,
scheint das so schwer erkämpfte „neue Gesetz“ welches unter der
Empfehlung des verstorbenen Bundespräsidenten Herrn Dr.T. Klestil
umgesetzt wurde, einen deutlichen Rückschlag zu erleiden. Für die
Umsetzung haben insgesamt mehr als hunderttausend Menschen, Vereine
und Initiatoren, zu denen auch ich gehörte, darum gekämpft. Für die
meisten von uns ist das erfolgte Urteil ein Schlag ins Gesicht, viel
mehr noch, jenen Personen gegenüber, die vom Missbrauch betroffen
gewesen sind oder es heute noch sind: Mit
Sicherheit kann ich sagen, dass KM (Kindesmissbrauch) tatsächlich oft
einen langen Zeitraum von den Kindern „relativ gut verkraftet“ werden
kann. Ich wiederhole hier lediglich die sinngemäße Äußerung eines
Psychologen welche von APAots beschrieben wurde. Was
bei diesem Ausspruch zu beachten ist, ist die Tatsache, dass sich
Menschen, die unter Gewaltsituationen bzw. sex. Missbrauch aufwachsen,
sich eine „andere Welt“ zurechtzimmern müssen, rein instinktiv, da sie
das Erlebte sonst kaum ertragen könnten.
Missbrauchten Menschen und Menschen die unter Gewalt groß geworden
sind, setzen sich nach unterschiedlich langer Zeit mit dem Geschehen
mit Sicherheit nochmals auseinander, jeder zu seinem Zeitpunkt.
Richtig ist n i c h t, dass wir nach einer Bestrafung rein aus Rache
trachten, sondern weil wir das, was uns angetan wurde, einigermaßen
wiederherstellen möchten – und die Gewissheit haben möchten, dass es
nicht u n s e r Fehler gewesen ist, sondern ganz explizit jenem Täter
zugeordnet wird, der mit einer Tat nachweislich in Zusammenhang
gebracht werden konnte. Es
muss an die Täter die „Nachricht“ übermittelt werden, dass sie
einerseits Konsequenzen von der Gesellschaft generell zu erwarten
haben und andererseits, dass er auch etwas „zurückgibt“. Nachdem
das, was einem angetan wurde, tatsächlich in der Form nie mehr
zurückgegeben werden kann, was einem genommen wurde, so gibt es nun
einmal den materiellen Ausgleich, der es einem ermöglicht, in
aufkommenden Krisensituationen (und glauben Sie mir, die kommen öfter
als nicht Betroffene es sich vorstellen können) dagegen etwas
unternehmen kann, oder, was zumeist der Fall ist, „überbrücken“ kann:
durch Auszeiten, durch Abfangen existenzieller Einkünfte, etc. Keiner
von u n s will staatlich überprüft werden, ob es denn den Damen und
Herren der Krankenkassen, des Staates, nun a n g e m e s s e n
erscheint, ob denn jemand reglos genug am Boden liegt oder nicht, um,
zum Beispiel: Eine Therapie in der es bei Gott nämlich k e i n e
„Schweigepflicht“ über den „Patienten“ (Krankenkassen) gibt da der
Therapeut natürlich einen Bericht über den namentlich genannten
Patienten abgeben muss! Auch
die sogenannte Hilfe eines zugewiesenen, kostenlosen Rechtsbeistandes
bei Verfahren die Betroffenen zur Verfügung gestellt werden, bei
Gewalttaten wurden z.B. im Jahr 2009 lediglich * rd. 1.200 Euro (pro
Fall!) zur Verfügung gestellt, womit ein ordentliches Verfahren nicht
möglich sein kann und somit eine reine Farce ist. Vor
allem bei Ersttätern, übt man Nachsicht, es kommt sogar in vielen
Fällen zur Diversion, die im eindeutigem Nachteil gegenüber einer
Entschädigung, die ein Opfer erhält und deutlich zugunsten des Staates
(!) ausfällt.
Unabhängig von der Tatsache des Urteils betreffend F. Teichtmeister,
das nun nicht mehr zu ändern ist, habe ich festgestellt, dass der Tod
einer meiner Töchter, welche sich nach Jahren ihres Missbrauchs mit
nicht ganz 19 Jahren das Leben genommen hat, durch ein solches Urteil
einer Verhöhnung aller Opfer gleichkommt!
Hinzu kommt noch, dass ihr Leben
zuvor von so viel Unsicherheiten und mit so viel Schmerz verbunden
gewesen ist, und wir alle, die Kinder und ich als Mutter, mit ihr, mit
uns selbst, durch die Hölle gegangen sind. Diese Tochter war die
erste, die nicht nur die Forderung nach einer Gesetzesänderung
unterzeichnet hat, sondern sie selbst hat auch mit uns die Menschen
auf dieses Problem in ihren letzten Lebensmonaten aufmerksam gemacht. Wie
könnten w i r also mit einem solchen Urteil einverstanden sein? Wie
können es Eltern sein, die jeden Tag fürchten müssen, dass auch ihrem
Kind ein solches Schicksal zu Teil wird? Schon lange ist klar, dass
Kindesmissbrauch nicht n u r in Familien stattfindet, dass er n i c h
t mit der gesellschaftlichen Stellung einer Person (Täter) zu tun hat,
sondern dass eine solche Abartigkeit vorkommt und jedes Kind in die
Fänge solcher Personen geraten kann.
Durch die technischen Errungenschaften ist dieses Phänomen tatsächlich
ein noch größeres Das
Problem von Pädophilie erscheint mir als kaum lösbar und der Glaube an
„Heilung“ der Täter hält sich aus meiner Sicht im 0-5% - Bereich.
Während Psychologen meinen, es würde sich dabei um eine Erkrankung
handeln teile ich die Meinung mit jenen, die der Ansicht sind, dass es
sich dabei lediglich um eine ausufernde Missachtung gesellschaftlicher
Regeln handelt. Ich denke, dass ich hier alle anderen, menschlichen
Gründe wie Empathie gegenüber Kindern, etc., beiseitelasse, denn,
hätten diese Täter auch nur annähernd ein Herz und Vernunft gegenüber
Kindern, so würden wir alle über dieses Thema nicht sprechen müssen. Was
die gerichtliche Entscheidung mit keinem Wort berücksichtigt hat, ist
die Tatsache, dass den betroffenen Kindern in keiner Weise damit
gedient sein kann, nein, im Gegenteil: Genau w ä h r e n d des
Prozesses, und davon kann man mit Sicherheit ausgehen, wurden zum
gleichen Zeitpunkt tausende Kinder weltweit missbraucht, genau zu dem
Zeitpunkt, in dem ich hier schreibe, werden tausende Kinder
missbraucht während sie stattdessen mit dem Teddy in ihren Betten
liegen sollten und sich auf den nächsten Kindergartentag, auf das
Treffen mit Freunden, die Schule freuen und das Guten-Morgen-Bussi
ihrer Eltern erwarten sollten. Bedenken Sie bitte, dass zu jedem
Zeitpunkt, an dem Sie selbst, wir, unseren ganz normalen Tätigkeiten
nachgehen und darüber jammern, welcher „Wahnsinn“ uns „heute wieder
erwartet“ oder ein einträgliches Geschäftsessen, ein Opernbesuch, was
auch immer geplant ist, werden kleine Kinder, Jugendliche von
Erwachsenen verletzt, gedemütigt, geschlagen und womöglich getötet, w
e i l sie zu diesem Zeitpunkt niemand beschützt (oder beschützen
kann). Selbst wenn man d i e s e 76.000 Kinder (auf den Datenträgern)
von ihrem Schicksal herausholen könnte, werden die nächsten schon
wieder in den Fängen dieser skrupellosen und menschenverachtenden
Personen geraten.
Nicht zu vergessen ist, dass schon alleine vor zehn Jahren, als der
„Heimkinder-Skandal“ großes Aufsehen erregt hat, und die gesamte,
gesellschaftliche- sowie die Katastrophe unseres öffentlichen Systems,
in den diversen Einrichtungen endlich, nach viel Einsatz ehemaliger
Heimkinder, aufgegriffen wurde.
Offensichtlich meint man von staatlicher Seite, man hätte diesen „Part
endlich „abschließen“ können. Dem ist mit Sicherheit nicht so, vor
allem, wenn uns dann abermals ins Gesicht geschlagen wird bei einem
solchen Urteil. Man hat uns lediglich die Möglichkeit gegeben für eine
kurze Zeit für ein wenig innere Stabilität zu sorgen. Meine
Erfahrung als denkender Mensch sagt mir, dass weder Drogen eine
Pädophilie auslösen können noch, dass es dadurch eine Erleichterung
bei der Strafbemessung geben sollte. Drogen sind ohnehin verboten und
wir alle wissen, was man bei deren Konsum erwarten muss. Es
ist
auch hier wiederum eine
Entscheidung die jemand wider besseres Wissen trifft. Ich
bin nicht nur für eine harte Bestrafung in Form von Freiheitsentzug
über längerem Zeitpunkt sondern explizit dafür, dass Menschen die
Kinder missbrauchen, die vergewaltigen, die pornographische
Darstellungen solcher Taten im Umlauf bringen, über ihre Taten nicht
nur nachdenken sollen, sondern in jedem einzelnen Fall in eine
forensische - psychiatrische Unterbringung verbracht werden müssen, um
in diesen Zeitraum einen entsprechenden Lernprozess erfahren. Setzt man
aber auf Grund der Aussagen von Psychiatern voraus, dass eine
„Heilung“ sehr wohl unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein
kann, dann müsste man (wie bei anderen Forschungsprojekten, z.B. in
der Medizin bei denen die Versuchspersonen ja auch nicht bekannt sind)
entsprechende Studien machen, mehr noch, genaue Aufzeichnungen über
die einzelnen Verbesserungen führen. Wäre
es also den Regierungsmitgliedern ein echtes Anliegen – so wie uns
Bürgern – so dürfte die Kostenübernahme bei all den wirtschaftlichen
Subventionen die es gibt kein Hindernis sein, eine dauerhafte Therapie
für Täter – je nach Einkommen – mitzufinanzieren. Der Vorteil könnte
in zehn Jahren nach und nach sichtbar werden, zumal es davor einen
entsprechend langen Zeitraum dazu gegeben hat, eine gut fundierte
Basis im Maßnahmenvollzug zu legen. Unsere
Gesetzgeber müssten auch alle Taten, die gegen die physische- und
somit psychische Gesundheit von Menschen generell
verstoßen, mit deutlich
höheren Strafen beantworten als bei Vergehen, die rein materieller
Natur entsprechen. Unsere Gesundheit ist das einzige, und höchste
Geschenk, das wir haben und genau das hat unsere Gesellschaft an erste
Stelle zu setzen.
Durch die Begründung des Urteils von Herrn F. Teichtmeister haben wir
vorerst gelernt, dass unter anderem die Bürger in unserem Land, einmal
mehr, doch nicht so gleich sind, wie es uns unsere Verfassung
weismachen will. Personen,
die Kinder missbrauchen haben, wie alle anderen Menschen in allen
Lebensbereichen, eine Entscheidung für sich getroffen, eine, die
eindeutig falsch ist und, nicht nur! mit unseren Normen unvereinbar
sind und dafür gibt es keine Entschuldigung und keine Ausreden. Jeder
Täter, ganz gleich in welchem Bereich, hat für sich selbst „Gründe“,
warum er sich für seine Tat entscheidet, und es gibt kaum in einem
Verfahren so viel Nachsicht, als hier, in dem genannten. Wenn
man bedenkt, dass in Österreich der Passus: „Unwissenheit schützt vor
Strafe n i c h t!“ in unserem Gesetz herrscht, kann man nur noch
danach fragen, wieso dann bei „Wissen“? es zu einer solchen
Entscheidung kommen kann?
Herr F. Teichtmeister hat sich der Öffentlichkeit gestellt (stellen
müssen?). Er hat die Taten zugegeben, und dadurch
k ö n n t e man v i e l l e i c h t
daraus schließen, dass er sich tatsächlich, spät aber doch, über sich
selbst wenigstens Gedanken gemacht hat – wenn es denn kein Schachzug
gewesen ist, um eben ein milderes Urteil zu erhalten, das ihm aus
meiner Sicht, förmlich nachgeworfen wurde.
(Ich persönlich musste erleben, dass man mit einem Täter noch Mitleid
haben kann, obwohl dieser „eine Stunde“ zuvor brutalste Gewalt
angewendet hat, weil sein Weinen und zur Schau gestellte Reue immer
wieder das Gefühl hervorgerufen hat, dass ich bloß meinen Anteil an m
e i n e r
Schuld nicht durchschaue, und ich
irgendeine Schuld schon haben werde.) Gewalt
und sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen scheint nach wie
vor, wenn sie denn von Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, in
Kindergärten und Schulen oder Kirche passieren, von keinem raschen
Aufklärungswillen getragen zu sein. Möglicherweise nehmen einzelne
Mitarbeiter ihre Verantwortung ernster, doch ist es auch hier, was die
rasche Aufklärung solcher Delikte betrifft eine Schande. Dauert es oft
Monate, bis es, wenn überhaupt, zu einem Verfahren kommt und die
unterschiedlichen Konsequenzen für die Täter sind nach wie vor ein
Hohn. Einige
Urteile aus der jüngsten Vergangenheit von Sexualdelikten gegenüber
Jugendlichen und Frauen lassen einen ebenfalls nur noch den Kopf
schütteln. Ich frage
mich jedoch, ob wir den Menschen in zehn oder zwanzig Jahren aus der
Betroffenen-Gruppe (als dann Erwachsene) mit Nachsicht begegnen und
ihre Rechte anerkennen werden?
Werden sie z.B. bei Gericht als vollwertige Zeugen angesehen, oder
wird eine Aussage als nicht verwertbar angesehen, w e i l sie
missbraucht wurden und nicht „objektiv“ einen Sachverhalt beurteilen
können? Wird ihr „sonderbares“ Verhalten, ihre eventuell
außergewöhnliche Meinung, ihre eventuell „fehlende Empathie“ gegenüber
Problemen die s i e „nicht als solche erkennen“ (können), die
Fahrkarte ins soziale Abseits bescheren? Werden sie jemals ein
„normales Familienleben“ führen können und liebevolle Partnerschaften
pflegen können? Es ist
für Außenstehende kaum nachvollziehbar, was Gewalttaten mit den
Betroffenen macht. Man kann schon froh sein, wenn man nicht mehr Nacht
für Nacht davon träumt und tagsüber davon ein Abstand nehmen kann. Für
sie, und für die kommenden und derzeitigen – Kinder und anderen
Betroffenen – möchte ich mit diesem Schreiben sprechen. |
Humanes |
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